2,19 Euro. So hoch ist die Kaffeesteuer in Deutschland derzeit für ein Kilogramm Röstkaffee.
Noch nie davon gehört? Damit bist du vermutlich nicht allein. Während uns die Mehrwertsteuer regelmäßig auf Rechnungen und Kassenbons begegnet, bleibt die Kaffeesteuer für die meisten Kaffeetrinker ziemlich unsichtbar. Dabei gehört sie in Deutschland ganz selbstverständlich zum Weg des Kaffees – auch bei uns in der Rösterei. Zeit also für ein bisschen bodenständiges Kaffeewissen: Was ist die Kaffeesteuer überhaupt? Was wird besteuert? Und warum gibt es ausgerechnet auf Kaffee eine eigene Steuer?
Ja, in Deutschland gibt es tatsächlich eine Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer ist eine sogenannte Verbrauchsteuer. Sie wird in Deutschland auf Kaffee und bestimmte kaffeehaltige Waren erhoben. Das Kaffeesteuergesetz unterscheidet dabei unter anderem zwischen Röstkaffee und löslichem Kaffee.
Aktuell beträgt die Steuer:
- Röstkaffee: 2,19 Euro je Kilogramm
- Löslicher Kaffee: 4,78 Euro je Kilogramm
Auch entkoffeinierter Röstkaffee zählt im Sinne des Gesetzes als Röstkaffee. Für bestimmte kaffeehaltige Waren gelten wiederum eigene Steuersätze, die sich nach dem enthaltenen Kaffee richten. Was bedeuten 2,19 Euro pro Kilogramm für eine ganz normale Packung?
Bei 250 Gramm Röstkaffee sind es rechnerisch rund 55 Cent Kaffeesteuer, bei 500 Gramm rund 1,10 Euro. Gar nicht so wenig für eine Steuer, von der viele noch nie gehört haben.
Aber wird auf Kaffee nicht sowieso Mehrwertsteuer gezahlt?
Ja. Kaffeesteuer und Umsatzsteuer sind allerdings zwei unterschiedliche Dinge. Die Kaffeesteuer ist eine eigenständige Verbrauchsteuer. Sie wird also nicht erst beim Bezahlen an der Kasse als eigener Posten auf die Packung geschlagen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt sie deshalb im Alltag meist unsichtbar.
Und was ist mit Rohkaffee?
Jetzt wird es für uns als Rösterei besonders interessant. Denn Kaffee kommt bei uns nicht als braune Bohne an. Bevor der Röster überhaupt zum Einsatz kommt, sieht er ganz anders aus: Rohkaffee ist grünlich, deutlich härter und riecht noch überhaupt nicht so, wie wir es von geröstetem Kaffee kennen.
Das Kaffeesteuergesetz definiert „Kaffee“ im Sinne dieser Steuer als Röstkaffee und löslichen Kaffee. Ungerösteter Rohkaffee fällt nicht unter diese Definition. Die deutsche Kaffeeverordnung beschreibt Rohkaffee entsprechend als den ungerösteten Samen von Pflanzen der Gattung Coffea, nachdem Frucht- und Samenschale entfernt wurden. Und genau dieser Unterschied lässt sich ziemlich gut sehen.

Wann entsteht die Kaffeesteuer?
Ganz so einfach wie „Bohne wird geröstet und sofort sind 2,19 Euro fällig“ ist das Steuerrecht natürlich nicht. Für Herstellung, Lagerung und Beförderung von Kaffee gibt es verschiedene steuerrechtliche Verfahren. Kaffee kann beispielsweise in einem sogenannten Steuerlager unter Steueraussetzung hergestellt, bearbeitet und gelagert werden. Wird steuerpflichtiger Kaffee aus einem solchen Steuerlager entnommen oder dort verbraucht, muss der Steuerschuldner die entstandene Steuer anmelden und selbst berechnen. Für uns als Kaffeetrinker reicht an dieser Stelle aber eigentlich eine Erkenntnis:
Die Kaffeesteuer gehört zu den Kosten, die entstehen, bevor eine fertige Packung Röstkaffee bei uns im Regal steht.
Vom Kaffeesack bis zur fertigen Bohne
Bis Kaffee überhaupt geröstet werden kann, hat er bereits einen ziemlich langen Weg hinter sich. Die Kaffeekirschen werden im Ursprungsland geerntet und aufbereitet. Aus ihnen entsteht der grüne Rohkaffee, der anschließend sortiert, verpackt und transportiert wird. Bei uns in der Rösterei kommt er schließlich in großen Kaffeesäcken an.

Dann beginnt unsere Arbeit: rösten, kontrollieren, verkosten, abfüllen und verpacken – bis aus dem Rohkaffee schließlich der Kaffee wird, den ihr zu Hause aufbrüht.
Und was bedeutet die Kaffeesteuer für den Preis einer Packung?
Manchmal wirkt die Rechnung von außen ziemlich einfach: Rohkaffee einkaufen. Rösten. In eine Tüte füllen. Fertig. Ganz so funktioniert eine Kaffeerösterei natürlich nicht.
Bevor eine Packung Kaffee bei euch landet, sind viele unterschiedliche Schritte notwendig. Kaffee muss angebaut, geerntet und aufbereitet werden. Der Rohkaffee muss seinen Weg vom Ursprungsland nach Deutschland finden, gelagert, geröstet, kontrolliert und schließlich verpackt werden.
Dazu kommen beispielsweise Verpackungsmaterialien, Energie, Maschinen, Logistik und natürlich die Menschen, die an all diesen Arbeitsschritten beteiligt sind. Und bei Röstkaffee kommt in Deutschland schließlich noch die Kaffeesteuer von 2,19 Euro je Kilogramm hinzu. Wie sich der Verkaufspreis einer Packung Kaffee genau zusammensetzt, lässt sich allerdings nicht mit einer einzigen allgemeingültigen Rechnung beantworten. Rohkaffeepreise, Qualitäten, Herkünfte, Erntemengen und Handelswege unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb ist die Kaffeesteuer nur ein Baustein von vielen.
2,19 Euro – klingt erst einmal nicht nach viel
Auf eine einzelne Tasse heruntergerechnet ist der Betrag natürlich klein. Aber eine Rösterei verarbeitet nicht nur eine einzelne Tasse. Und wenn man den Blick auf ganz Deutschland richtet, bekommt die vermeintlich kleine Steuer plötzlich eine ganz andere Dimension.
Nach der Jahresstatistik des deutschen Zolls wurden 2024 rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer eingenommen. Eine Milliarde. Nicht schlecht für eine Steuer, die beim morgendlichen Kaffee kaum jemand auf dem Schirm hat.
Warum gibt es überhaupt eine eigene Steuer auf Kaffee?
Die Besteuerung von Kaffee hat in Deutschland eine lange Geschichte. Kaffee war über Jahrhunderte ein wertvolles Import- und Genussmittel – und damit auch als Einnahmequelle für den Staat interessant. Heute ist die Kaffeesteuer im Kaffeesteuergesetz geregelt und eine nationale Verbrauchsteuer. Das aktuell geltende Kaffeesteuergesetz stammt in seiner heutigen gesetzlichen Grundlage aus dem Jahr 2009 und trat 2010 in Kraft.
Dass es diese Steuer überhaupt gibt, wirkt aus heutiger Sicht vielleicht etwas kurios. Denn wir kaufen Kaffee selbstverständlich im Supermarkt, im Café oder direkt bei unserer Lieblingsrösterei. Dass hinter jeder Packung neben Anbau, Transport und Röstung auch ein eigenes deutsches Steuergesetz steckt, sieht man ihr schließlich nicht an.
Was alles in einer Tüte Kaffee steckt
Vielleicht schaut ihr nach diesem Artikel ein kleines bisschen anders auf eure nächste Packung Kaffee. Denn darin stecken nicht einfach nur geröstete Bohnen. Dahinter stehen der Anbau im Ursprungsland, Ernte und Aufbereitung, Transport und Handel, Röstung und Qualitätskontrolle, Verpackung und viele weitere Arbeitsschritte. Und – ziemlich unsichtbar – eben auch die Kaffeesteuer. 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee. Ein kleiner Betrag auf der einzelnen Tüte. In Summe aber eine ziemlich große Zahl – und definitiv ein überraschendes Stück Kaffeewissen.
Für Röstkaffee beträgt die Kaffeesteuer derzeit 2,19 Euro je Kilogramm. Für löslichen Kaffee sind es 4,78 Euro je Kilogramm.
Ungerösteter Rohkaffee zählt nicht zu „Kaffee“ im Sinne der Kaffeesteuer. Das Kaffeesteuergesetz definiert Kaffee als Röstkaffee und löslichen Kaffee.
Ja. Auch entkoffeinierter gerösteter Kaffee gilt nach dem Kaffeesteuergesetz als Röstkaffee.
Nein. Die Kaffeesteuer ist eine eigenständige Verbrauchsteuer und nicht mit der Umsatzsteuer beziehungsweise Mehrwertsteuer gleichzusetzen.
Die Kaffeesteuer wird nicht erst beim Kauf als separater Aufschlag an der Kasse erhoben. Die steuerrechtlichen Vorgänge finden bereits vorher statt. Deshalb begegnet sie Verbraucherinnen und Verbrauchern normalerweise nicht als eigener Preisbestandteil auf der Packung oder dem Kassenbon.





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